Freitag, 23. August 2013

Stockhaus oder Bungalow mit Wohnkeller?

Das ist hier die Frage, die sich bei einem Hanggrundstück zu Recht stellt.

Also haben wir uns gleich an die Arbeit gemacht. Der Bauherr mit Karopapier und Kugelschreiber, die Bauherrin mit Millimeterpapier und Bleistift. Natürlich ging das ganze nicht ohne Diskussionen...

Mein Lieblingssatz von meiner besseren Hälfte: "Nein, das geht so nicht" und auf die Rückfrage "Warum?" gab es immer die selbe konstruktive Antwort: "WEIL..." Das macht richtig Spaß!

Wir haben also gegoogled, gelesen, Grundrisse gezeichnet und wieder verworfen. Noch mehr Grundrisse geplant und in den Papierkorb befördert und uns schließlich der 3D- Planung zugewand. Wieder nach dem Schema: "Wie findest Du diese Variante?" Antwort: "Nein, das geht so nicht!" Frage: "Warum?" Standardantwort: "Weil..." Sehr hilfreich!!!

Irgendwann haben wir dann mal geguckt wie groß der Grundriss bei der Maßgabe eines barrierefreien Wohnens im EG so ist - Schreck lass nach - 160 qm! Also x 2 plus Keller, also 480qm komplett????? Wer soll denn das heizen, putzen etc. ????? Wir sind ja nur zu Zweit! Also doch ohne Keller bauen? Geht das denn bei leichter Hanglage? Neeeee!

Deshalb also jetzt die Entscheidung. Bungalow mit ca. 130 qm und Wohnkeller. Dazu das Dach so flach wie möglich (Hoffentlich rückt das Bauamt bzgl. im Bebauungsplan von 1958 gefordertem Satteldach mit Dachneigung von 48-52 Grad noch ab) Also bitte jetzt schon Daumen drücken ;-)

2 Kommentare:

  1. --- und der Bauherr hat immer Recht ;-)

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  2. ... bis auf dann, wenn er Unrecht hat ;-) Damit wir uns aber nicht die Köpfe einhauen, gibt es ja Architekten!

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